Privatdetektiv Frankfurt am Main

Privatdetektiv aus Frankfurt am Main sucht verschwundenen Schuldner

Unternehmer P hat noch erhebliche Forderungen an den Schuldner O. Sämtliche Vollstreckungsversuche schlugen fehl. Trotz mehrerer Besuche der früheren Wohnung des Schuldners konnte der Gerichtsvollzieher den Schuldner niemals antreffen. An der Wohnungstüre weist kein Schild darauf hin, dass der Schuldner noch in dieser Wohnung lebt. Die kostspielige Nachfrage beim Einwohnermeldeamt hat nichts ergeben, denn der Schuldner hat sich nicht abgemeldet. Aber auch am ehemaligen Arbeitsplatz des Schuldners wird der Gerichtsvollzieher nicht fündig. Unternehmer P beauftragt nun einen Privatdetektiv aus Frankfurt am Main, den Schuldner ausfindig zu machen. Nachdem die notwendigen Daten – einschließlich eines Fotos vom Schuldner – aufgenommen worden sind, macht sich der Privatdetektiv aus Frankfurt am Main an die Arbeit

Privatdetektiv aus Frankfurt am Main überwacht die angebliche Wohnung des Schuldners

Der Privatdetektiv aus Frankfurt am Main beobachtet zunächst einmal die angebliche Wohnung des Schuldners, um herauszufinden, ob dieser überhaupt noch an der Adresse wohnt. Denn schließlich ist der Schuldner noch an dieser Wohnung gemeldet. Wenn die sorgfältige Überwachung der Wohnung keinen Aufschluss darüber geben konnte, ob der Schuldner noch an der angegebenen Adresse wohnt, muss sich der Privatdetektiv aus Frankfurt am Main eine andere Strategie überlegen. Er muss überlegen, welchen Grund es geben könnte, warum er den Schuldner besuchen wolle, ihn aber nicht antreffen könne. Ziel dieser Überlegungen ist es, einen überzeugenden Anlass zu finden, die Nachbarn zu befragen, ob der Gesuchte noch in der Wohnung wohne und falls dieser ausgezogen sei, ob man wisse, wohin dieser verzogen sei. Oftmals findet man so die wirkliche Wohnung des Gesuchten.

Privatdetektiv aus Frankfurt am Main ermittelt die neue Arbeitsstätte

Das Arbeitseinkommen ist oft die ergiebigste Quelle für die Vollstreckungsmaßnahmen. Um aber den Lohn oder das Gehalt pfänden zu können, muss der Gläubiger den Arbeitgeber des Schuldners mit Adresse benennen können. Oftmals geben Schuldner an, nicht mehr bei ihrem bisherigen Arbeitgeber beschäftigt zu sein. In manchen Fällen trifft dies kurzfristig zu. Der Arbeitgeber kündigt ganz offiziell und stellt diesen Mitarbeiter aber sofort wieder ein. Wenn nun der Privatdetektiv die frühere Arbeitsstätte des Schuldners überwacht, kann er feststellen, ob der Schuldner dort noch ein und ausgeht. Wenn nicht, kann ja versucht werden, ehemalige Arbeitskollegen ausfindig zu machen, die evt. wissen, wo der Schuldner nun arbeitet.

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